Dem Kunden wird ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software auf dem im Lizenzschein benannten Server zeitlich begrenzt, abhängig von den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten, in der vereinbarten Lizenzart und in der in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben Art zu nutzen. Unter Lizenzart ist zu verstehen, wie die im Lizenzschein oder der Rechnung aufgeführte Software lizenziert wird, bspw. per User, per Managed User, per concurrent User etc.
Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher, das Ablaufen lassen der Software und die Herstellung einer angemessenen Anzahl von Sicherungskopien. Auf jeder Sicherungskopie wird der Kunde den Vermerk anbringen: Copyright by REWOO Software GmbH (REWOO GmbH).
Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass in seinem Unternehmen Verfahren angewandt werden, die es ermöglichen, die Lizenzart gerechte Nutzung der Software zu überprüfen, bspw. die Anzahl der Nutzer zu ermitteln. Der Kunde wird der REWOO GmbH einmal in jedem Kalenderjahr einen schriftlichen Bericht übermitteln, in dem die Anzahl der Nutzer in Abhängigkeit von der Lizenzart aufgeführt wird.
Eine gleichzeitige Nutzung der Software von mehr als der vereinbarten Anzahl von Nutzern ist eine vertragswidrige Übernutzung der Software. Der Kunde wird der REWOO GmbH eine Übernutzung unverzüglich nach Kenntnisnahme mitteilen. Wenn der Kunde der REWOO GmbH unverzüglich nach Kenntnisnahme der Übernutzung informiert, zahlt er für jeden weiteren Nutzer den dann gültigen Listenpreis. Erfolgt keine unverzügliche Information oder stellt die REWOO GmbH die Übernutzung fest, verpflichtet sich der Kunde für die Übernutzung die doppelte, sich aus der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Feststellung der Übernutzung ergebene Vergütung zu zahlen.
Der Kunde erkennt an, dass die Software einschließlich des Benutzerhandbuches urheberrechtlich geschützt ist. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale dürfen von dem Kunden nicht entfernt oder verändert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts der REWOO GmbH hinzuweisen.
Die Software kann mit angemessenen technischen Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Software versehen werden. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen durch den Kunden ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Nutzung der Software beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Kunde die Beweislast.
Die Software darf nur insgesamt in der gekauften Lizenzart an Dritte weiterveräußert oder verschenkt werden, insbesondere ist eine Aufteilung der berechtigten Nutzer an verschiedene Erwerber nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung für die jeweilige Lizenzart, bspw. für einen Server weitere Lizenzen, bspw. 3 Server zugekauft hat. Auch in diesem Fall ist nur ein gesamter Weiterverkauf zulässig. Eine Weiterveräußerung bzw. Weitergabe setzt darüber hinaus voraus, dass sich der Erwerber mit diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich einverstanden erklärt, der Kunde der REWOO GmbH nachweist, bspw. durch eine notarielle Urkunde, dass er die Software auf seinen Servern/Rechnern gelöscht sowie alle Sicherungskopien auf den Erwerber übertragen hat.
Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs Dritten auf Zeit nur überlassen, wenn er eine Managed Service Provider (MSP) Lizenz erworben hat, sofern die Überlassung auf Zeit Bestandteil der Dienstleistung des Dritten ihm gegenüber ist und sich der Dritte mit der Weitergeltung dieser Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem Kunden kein Recht zur eigenen Nutzung der Software zu.