Glossar

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist die rechtliche Entsprechung von Unterschriften in Computerprogrammen. Es werden drei Formen unterschieden:

Die einfache elektronische Signatur entspricht einem Kürzel, Handzeichen, Faksimile oder drei Kreuzen. Die Authentizität und Gültigkeit wird ausschließlich durch die Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen der Software sichergestellt. Sie können für formfreie Vereinbarungen verwendet werden.

Die fortgeschrittene elektronische Signatur muss mit einem einmaligen Signatur­schlüssel durch Mittel, die sich unter der ausschließlichen Kontrolle des Signaturerstellers befinden, erstellt werden. Wie die einfache elektronische Signatur kann auch sie für formfreie Vereinbarungen verwendet werden.

Ausschließlich die qualifizierte elektronische Signatur kann eine durch das Gesetz geforderte Schriftform auf Papier ersetzen. Die Signatur muss auf einem gültigen, qualifizierten Zertifikat beruhen und durch eine sichere Signatur­erstellungs­einheit erzeugt werden. Aktuell sind fast ausschließlich USB-Sticks und Chipkarten als Erstellungseinheiten durch die Bundesnetz­agentur anerkannt worden.

Die elektronische Signatur wird oft mit der digitalen Signatur verwechselt, die die technische Realisierung einer Signatur mittels kryptographischer Verfahren auf Basis eines Signatur­schlüssels bezeichnet und für eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur benötigt wird.